Betriebsprüfung - was nun ?

Ein Schreckgespenst, das auch dem ehrlichsten Unternehmer Schweißperlen
auf die Stirn treibt. Und es stellt sich die Frage: Wieso gerade ich?

Vorweg: Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig geprüft, eine lückenlose Prüfung ist wegen der hohen Anzahl an Firmen nicht möglich.
Auswahlkriterien des Finanzamtes: Das Unternehmen wurde noch nie oder lange
nicht geprüft - es hat die Aufmerksamkeit der Finanz erregt oder es gibt eine Schwerpunktaktion oder Auswahl nach dem Zufallsprinzip per Computer.

Vorinformation


Bevor sich der - meist brachenspezialisierte Prüfer in ihren Betrieb anmeldet, informiert er sich an Hand er Bilanzen und Steuererklärungen.Der Zugang der Finanz zum Firmen - und Grundbuch und die Kontakte zur Gewerbebehörde und den Sozialversicherungsträgern sind nicht neu.Weniger bekannt: Die Finanz hat Kontrollmateriel ("Kontrollmitteilungen" = Informationsaustausch unter den einzelnen Finanzämtern) und Zugang zum Verkehrs- und Meldeamt sowie anderen Institutionen.Auch könne Informationen aus der Prüfung bei einem
ihrer Geschäftspartner, von anderen Behörden oder aus Gerichtsakten vorliegen.

Was tun ?

Der Betriebsprüfer meldet sich meist mindestens eine Woche vor der Prüfung an, worauf man seinen Steuerberater informiert.Gute Gründe werden den Prüfer überzeugen, die Prüfung bei ihrem Steuerberater statt bei ihnen durchzuführen.Geprüft wird in der Regel die letzten drei Jahresabschlüsse, nur in Ausnahmefällen wird dieser Zeitraum ausgeweitet.Die Verpflichtung zur Offenlegung aller Unterlagen ist bekannt.Wichtig ist eine ordentliche, nachvollziehbare Buchhaltung! Sind wirklich alle Betriebsausgaben anzuerkennen? Macht vielleicht ihre Puztfrau auch ihre Privatwohnung sauber ? Verbirgt sich hinter dem Fachkongress in Badgastein ihr Schiurlaub? Stimmen Umsatzzahlen mit Funkrechnungen, Diesel/Ölrechnungen, Bremsbelag- und Kupplungsreperatur überein? Auch auf die Relation zwischen bestimmten Ausgaben und Löhnen ist zu achten - gehen Sie häufig mit ihren Chauffeuren essen, auch am Muttertag oder zu Weihnachten ? Fahren Sie privat wirklich nie mit dem Firmenauto? Ein Fahrtenbuch erleichtert die Beweisführung.Können Sie vom angegebenen Nettoeinkommen ihren Lebensauswand bestreiten? War die Geschäftsentwicklung in den Prüfungsjahren konstant oder ihre Gewinnspanne aufklärungsbedürftige Schwankungen? Würde sie einem Fremden für die gleiche Leistung gleich viel zahlen wie ihren Familienangehörigen? Vermeide Sie "Grimms Märchenstunde" - sachliche Argumentation wirkt oft Wunder.Weist die Buchhaltung wesentliche formelle oder materielle Mängel auf, kann ihr die Beweiskraft aberkannt werden. Die Folge: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und eventuell Bestrafung nach dem Finanzstrafgesetz.

Wieder ruhig schlafen

Die Prüfung dauert meist eine Woche bis mehrere Monate. Der formelle Prüfungsabschluß und die klärung offener Fragen sind Inhalt der Schlußbesprechung.Über diese ist eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen, in der auch ein allfälliger Rechtsmittelverzicht zu beurkunden ist. Dieser sollte - wenn überhaupt - nur nach reiflicher Überlegung und nach Absprache mit dem Steuerberater abgegeben werden.Nach ein bis zwei Monaten erhalten Sie dann die Bescheide des Finanzamtes.Gibt es eine Nachzahlung, so kann um Zahlungserleichterung (Stundung, Ratenzahlung) angesucht werden. Nicht jede Betriebsprüfung bedeutet automatisch eine Nachzahlung, denn auch die Finanzverwaltung geht nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip vor. Immer wieder und immer öfter werden Prüfungen ohne "Stafe" beendet.

Angaben ohne Gewähr.