SCHLEPPEREI:
Was ist das ?
Vorsicht bei Fahrten ins Ausland:
Das gilt auch für den Fall, daß einem eine anscheinend
lukrative Fuhr entgeht. Gemäß § 104 (1) Fremdengesetz
ist Schlepperei "die Förderung der rechtswidrigen Ein-
oder Ausreise eines Fremden, gleichgültig ob sie vor oder
nach dem Grenzübertritt oder während eines Aufenthaltes
des Fremden im Bundesgebiet gewährt wird"
Strenge
Auflagen
Was haben wir als Taxiunternehmer und Lenker zu tun, wenn wir
mit Gästen ins Ausland fahren sollen? Vorerst: Laut Bundes-
und Landesbetriebsordnung besteht KEINE Fahrverpflichtung ins
Ausland. Will man die Fahrt trotzdem durchführen, muß
sich - laut Information des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten - der Lenker des Taxis an die Bestimmungen des
Schengen-Abkommens, das auch für Österreich gilt, halten.
Artikel 26 § 1 b) dieses Abkommens besagt: "Jeder
Berförderungsunternehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß
der beförderte Drittausländer über die für
die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien erforderliche
Reisedokumente verfügt."
Im
Klartext:
Der Taxilenker hat sich VOR Antritt der Fahrt, bzw. VOR
dem Grenzübertritt von ALLEN Fahrgästen die Pässe
inkl. Visum für den jeweiligen Staat zeigen zu lassen ! Überläßt
der Fahrgast dem Lenker des Taxis nicht den Reisepaß zur
Einsicht,dann darf die Fahrt nicht durchgeführt werden. bzw.sollte
die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle einschalten.
Laut Informationen des Bundesministeriums ist eine bloße
Nachfrage ohne Einsicht in Reisepaß und Visum nicht ausreichend
!
Für
nähere Informationen steht die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe
mit PKW gerne zur Verfügung.
1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14
2. Stock - Zimmer 210 bis 213
Telefon: 514 50 Fax: 512 95 48 3613 taxi.mietwagen@wko.at
Auslandsfahrtenbestätigung
finden Sie hier zum Ausdrucken !
Fahrten ins "östliche Ausland"
Da in letzter Zeit die Überfälle auf bzw. die Diebstähle
von österreichischen Taxifahrzeugen in den Ländern des
ehemaligen Ostblocks derart zugenommen haben, empfehle ich Ihnen
folgende Vorsichtsmaßnahmen:
Kontaktieren
Sie Ihre Kaskoversicherung, ob Sie und/oder Ihre Lenker gegen
Raub oder Diebstahl in den obgenannten Ländern überhaupt
versichert sind. Möglicherweise besteht kein Versicherungsschutz!
Wenn
ja, welche eventuellen Auflagen oder Vorsichtsamaßnahmen
Ihnen von Ihrer Kaskoversicherung vorgeschrieben werden.
Lassen
Sie keinesfalls (nicht nur in östlichen Nachbarländern)
den Zündschlüssel stecken, während Sie bei einer
Tankstelle zur Kasse gehen. Dies könnte als grobe Fahrlässigkeit
ausgelegt werden, und Ihre Versicherung wäre leistungsfrei
!