SCHLEPPEREI: Was ist das ?

Vorsicht bei Fahrten ins Ausland:

Das gilt auch für den Fall, daß einem eine anscheinend lukrative Fuhr entgeht. Gemäß § 104 (1) Fremdengesetz ist Schlepperei "die Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise eines Fremden, gleichgültig ob sie vor oder nach dem Grenzübertritt oder während eines Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet gewährt wird"


Strenge Auflagen
Was haben wir als Taxiunternehmer und Lenker zu tun, wenn wir mit Gästen ins Ausland fahren sollen? Vorerst: Laut Bundes- und Landesbetriebsordnung besteht KEINE Fahrverpflichtung ins Ausland. Will man die Fahrt trotzdem durchführen, muß sich - laut Information des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - der Lenker des Taxis an die Bestimmungen des Schengen-Abkommens, das auch für Österreich gilt, halten. Artikel 26 § 1 b) dieses Abkommens besagt: "Jeder Berförderungsunternehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, daß der beförderte Drittausländer über die für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien erforderliche Reisedokumente verfügt."


Im Klartext: Der Taxilenker hat sich VOR Antritt der Fahrt, bzw. VOR dem Grenzübertritt von ALLEN Fahrgästen die Pässe inkl. Visum für den jeweiligen Staat zeigen zu lassen ! Überläßt der Fahrgast dem Lenker des Taxis nicht den Reisepaß zur Einsicht,dann darf die Fahrt nicht durchgeführt werden. bzw.sollte die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle einschalten. Laut Informationen des Bundesministeriums ist eine bloße Nachfrage ohne Einsicht in Reisepaß und Visum nicht ausreichend !

Für nähere Informationen steht die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW gerne zur Verfügung.
1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14
2. Stock - Zimmer 210 bis 213
Telefon: 514 50 Fax: 512 95 48 3613 taxi.mietwagen@wko.at


Auslandsfahrtenbestätigung finden Sie hier zum Ausdrucken !

Fahrten ins "östliche Ausland"


Da in letzter Zeit die Überfälle auf bzw. die Diebstähle von österreichischen Taxifahrzeugen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks derart zugenommen haben, empfehle ich Ihnen folgende Vorsichtsmaßnahmen:


Kontaktieren Sie Ihre Kaskoversicherung, ob Sie und/oder Ihre Lenker gegen Raub oder Diebstahl in den obgenannten Ländern überhaupt versichert sind. Möglicherweise besteht kein Versicherungsschutz!

Wenn ja, welche eventuellen Auflagen oder Vorsichtsamaßnahmen Ihnen von Ihrer Kaskoversicherung vorgeschrieben werden.

Lassen Sie keinesfalls (nicht nur in östlichen Nachbarländern) den Zündschlüssel stecken, während Sie bei einer Tankstelle zur Kasse gehen. Dies könnte als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, und Ihre Versicherung wäre leistungsfrei !




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